Mindestalter für Veranstaltungen

  • Jugendliche ab 16 Jahren können Veranstaltungen bis 24 Uhr ohne Erziehungsberechtigte/n besuchen.
    Ausnahme: es liegt eine Altersbeschränkung „ab 18 Jahren“ vor.
  • Jugendliche ab 14 Jahren haben nur in Begleitung eines/einer Erziehungsberechtigten oder eines/einer Erziehungsbeauftragten Zutritt.
    Der/die Erziehungsbeauftragte kann von den Erziehungsberechtigten mittels einer Erziehungsbeauftragung (sogenannter „Muttizettel“) die Aufsichtspflicht übernehmen.
    Wir haben hier einen „Muttizettel“ zum Download bereitgestellt: https://www.poppconcerts.de/wp-content/uploads/2022/02/Muttizettel.pdf
  • Kinder/Jugendliche unter 14 Jahren haben nur in Begleitung eines/einer Erziehungsberechtigten Zutritt. Eine Erziehungsbeauftragung mit „Muttizettel“ ist hier nicht möglich.Es gilt das Jugendschutzgesetz (JuSchG).
  • Falls nicht anders in der jeweiligen Veranstaltung kommuniziert, haben Kinder unter 6 Jahren keinen Zutritt zu unseren Veranstaltungen.