Informationen zur Gutscheinerstattung

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,  

am 1. Januar 2022 läuft die gesetzliche Gutscheinregelung zur Eindämmung der Folgen der Corona Pandemie aus, und Sie haben Anspruch auf Erstattung der ausgestellten Gutscheine für unsere Veranstaltungen.  

Bitte beachten Sie, dass die Gutscheine nach Ausstellung noch drei Jahre gültig sind, und Sie diese statt einer Erstattung auch weiterhin zum Kauf von Tickets für unsere Veranstaltungen einlösen können. 

Sollten Sie nun die Erstattung wünschen, haben Sie je nach Aussteller des Gutscheins folgende Möglichkeiten:  

1. Gutschein wurde von EVENTIM ausgestellt.

In diesem Fall bietet der Ticketanbieter Eventim ab dem 01.01.2022 (nicht vorher!) die Möglichkeit an, die Gutscheine über www.eventim.de einzulösen oder die Erstattung zu beantragen.

Bitte folgen Sie unter www.eventimwww.eventim.de/campaign/veranstaltergutschein den unter dem entsprechenden Button aufgeführten
Anweisungen.

2. Gutschein wurde von TICKET REGIONAL ausgestellt.

In diesem Fall erfolgt die Erstattung über Popp Concerts direkt.

Bitte nutzen Sie zu diesem Zweck das Formular zum Download  und senden Sie uns dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den Gutschein Codes per Mail an gutschein@poppconcerts.de oder per Post an unsere Adresse:
Popp Betriebsgesellschaft mbH, Abteilung Erstattung, Cläre-Prem-Straße 1, 54292 Trier. 

Selbstverständlich können Sie die Unterlagen mit dem Formular auch unter den o. a. Anschrift in den Briefkasten werfen oder zu unseren Geschäftszeiten abgeben. 

3. Gutschein wurde von RESERVIX ausgestellt. 

In diesem Fall erfolgt die Erstattung ab dem 01.01.2022 über das Onlineportal von Reservix: https://ticketmagazin.reservix.de/covid19gutschein.  

4. Gutschein wurde vom KARTENVORVERKAUF TRIER oder von POPP CONCERTS ausgestellt. 

In diesem Fall erfolgt die Erstattung über Popp Concerts direkt.

Bitte nutzen Sie zu diesem Zweck das Formular zum Download und senden Sie uns dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den Original-Gutscheinen per Post an:
Popp Betriebs GmbH, Abteilung Erstattung, Cläre-Prem-Straße 1, 54292 Trier

Selbstverständlich können Sie die Unterlagen mit dem Formular auch unter den o. a. Anschrift in den Briefkasten werfen oder zu unseren Geschäftszeiten abgeben.

5. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die Gutscheine von Popp Concerts, Kartenvorverkauf Trier, Eventim und Ticket Regional für unsere Veranstaltungen persönlich in bar oder per Überweisung erstatten zu lassen.

Dies erfolgt ausschließlich über den Kartenvorverkauf Trier, Fleischstraße 44, 54290 Trier. 

Die Geschäftsstelle ist Montags – Freitags von 10:00 – 18:30 Uhr und Samstags von 10:00 – 16:00 Uhr geöffnet.  


FAQs zur Gutscheinlösung

Worum geht es bei der Gutscheinlösung?

  • Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte für eine Veranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte, und bei der Sie einen eventuellen Nachholtermin nicht wahrnehmen können oder wollen, erhalten vom jeweiligen Veranstalter anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Veranstaltergutschein.
  • Der Veranstaltergutschein kann zum Erwerb eines Tickets, für eine Veranstaltung des ausstellenden Veranstalters, eingelöst werden.
  • Durch die Gutscheinlösung werden die Veranstalter vor einer durch das Veranstaltungsverbot drohenden Insolvenz bewahrt und Kunden so vor dem Totalverlust geschützt.

Welche Vorteile hat die Gutscheinlösung für Kunden und Veranstalter?

  • Angesichts der Belastung der Covid-19-Pandemie und der damit einhergehenden Veranstaltungsverbote, sichern die Veranstaltergutscheinen den Veranstaltern den Fortbestand ihres Geschäftsbetriebs. Damit tragen Sie dazu bei, eine sehr schwere und dauerhafte Schädigung der deutschen Kultur- und Veranstaltungswirtschaft zu verhindern.
  • Für Ticketinhaber gewährleistet der Veranstaltergutschein, dass der Gegenwert des Tickets weiterhin für den Besuch eines Events des gleichen Veranstalters eingelöst werden kann.

Für welche Tickets gilt die Gutscheinlösung?

  • Die Gutscheinlösung gilt rückwirkend für alle Tickets die vor dem 08.03.2020 erworben wurden und aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht planmäßig stattfinden konnten.

Für welche Veranstaltungen kann der Gutschein eingelöst werden?

  • Bei dem Gutschein handelt es sich um einen Veranstaltergutschein. Das bedeutet, dass der Gutschein für alle Veranstaltungen des betreffenden Veranstalters verwendet werden kann.

Welchen Wert hat der Gutschein?

  • Der Wert des Gutscheins entspricht dem Nennwert der Eintrittskarte einschließlich der Vorverkaufsgebühr.
  • Eventuell angefallene Porto-Gebühren können nicht erstattet werden.

Fallen für die Ausstellung des Gutscheins Gebühren an?

  • Für die Ausstellung des Veranstaltergutscheins fallen für Sie keine Gebühren an.

Was bedeutet die “Härtefallregelung für Kunden”?

  • Laut Gesetz sieht die Härtefallregelung vor, dass der Kunde eine Auszahlung des Wertes des Gutscheins verlangen kann, wenn der Verweis auf einen Gutschein für ihn angesichts seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist.
  • Für die Entscheidung ob ein Härtefall vorliegt ist dabei der Veranstalter verantwortlich.
  • Falls sie von der Härtefallregelung Gebrauch machen müssen, senden Sie uns eine eMail an tickets@poppconcerts.de.
    Bitte senden Sie möglichst entsprechende Dokumente zum Beleg des vorliegenden Härtefalls mit, dies erleichtert die Bearbeitung Ihres Falls.
  • Bitte beachten Sie, dass sie Bearbeitung bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen kann.

Ich habe mein Ticket bei ebay, Viagogo, ticketbande, etc. gekauft. Kann ich es in einen Gutschein umwandeln?

  • Darüber können wir leider keine Auskunft geben, da diese Verkäufe nicht von uns autorisiert wurden. Wenden Sie sich bitte an den Verkäufer.

Ist der Gutschein übertragbar?

  • Der Gutschein ist übertragbar.

Bekomme ich einen Gutschein pro Bestellung oder für jedes einzelne Ticket?

  • Gutscheine werden pro Ticket ausgestellt

Was passiert, wenn mein neues Ticket günstiger ist als das ursprüngliche?
Was passiert mit der Differenz?

  • Differenzbeträge verbleiben vorerst auf dem Gutschein und können für weitere Buchungen genutzt werden.
  • Restbeträge können ab 01.01.2022 ausbezahlt werden.

Wie funktioniert das, wenn der Gutscheinwert niedriger ist, als mein neues Ticket?

  • Wenn der Auftragswert den Gutscheinwert übersteigt, sind Teilbezahlungen (Gutschein + Zuzahlung) möglich.