Erziehungsauftrag /Muttizettel

Für Jugendliche unter 16 Jahren ist bei den meisten Veranstaltungen die Teilnahme NUR IN BEGLEITUNG eines Sorgeberechtigten oder einer vom Sorgeberechtigten beauftragten volljährigen Person gestattet.

Hierfür muss vom Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag („Muttizettel“) ausgefüllt und unterzeichnet werden.

Sowohl die erziehungsbeauftragte Person also auch die zu beaufsichtigende Person müssen in der Lage sein, einen Lichtbildausweis vorzulegen.

Schülerausweise haben keine Gültigkeit.

Einen entsprechendes Formular, das am PC ausgefüllt werden kann, haben wir hier zum Download bereit gestellt:

https://www.poppconcerts.de/wp-content/uploads/2022/02/Muttizettel.pdf