BIBI BLOCKSBERG am 05.03.2022 findet statt: 2G+ Regel mit Maskenpflicht

Die Veranstaltung mit Bibi Blocksberg am 05. März 2022 in der Europahalle, Trier wird unter folgenden Modalitäten durchgeführt: 

2G+ mit Maskenpflicht 

Die Veranstaltung ist bestuhlt.  

Der Einlass erfolgt unter einer der folgenden Voraussetzungen: 

  • Vollständig geimpft ODER genesen* + tagesaktueller Antigen-Schnelltest**: Digitaler Impfnachweis (CovPass, Corona-Warn-App) mit Dokumentation des vollständigen Impfschutzes (mind. 14 Tage nach Gabe der zweiten Impfdosis) 

ODER 

  • Digitaler Nachweis (CovPass, Corona-Warn-App) über eine Genesung, die mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 3 Monate ist. 

UND 

  • tagesaktueller Antigen-Schnelltest von einem offiziellen Testcenter (Offizielles Zertifikat) 

*Ausnahmen vom Impf-/Genesenennachweis: 

  •  Für Kinder und Jugendliche jünger als 18 Jahre und älter als 12 Jahre und 3 Monate gilt die 3G-Regelung: Falls kein Nachweis über den Impf- bzw. Genesenen-Status vorliegt, wird ein tagesaktueller, negativer Schnelltest von einem offiziellen Testzentrum benötigt. 

**Ausnahmen von der Testpflicht: 

  • Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben (Nachweis per CovPass- oder Corona-Warn-App) benötigen KEINEN Antigen-Schnelltest 
  • Personen deren Impfung oder überstandene Corona-Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegt (Nachweis per CovPass- oder Corona-Warn-App) benötigen KEINEN Antigen-Schnelltest 
  • Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten benötigen KEINEN Antigen-Schnelltest 

WICHTIG: 

  • Auf der gesamten Veranstaltung gilt eine Maskenpflicht (FFP2-Maske oder medizinische Maske). Die Maskenpflicht gilt auch auf den Sitzplätzen. Masken dürfen lediglich für den Verzehr von Speisen und Getränken abgenommen werden.
    Ausgenommen von der Maskenpflicht und dem Abstandsgebot sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres. Wir empfehlen dennoch das Tragen eines medizinischen Mund-/Nasenschutzes. 
  • Geimpft- / Genesen-Nachweise müssen digital vorliegen, mit lesbarem QR-Code (z.B. CovPass- oder Corona-Warn-App, alternativ Ausdruck des QR-Codes). 
  • Antigen-Schnelltests müssen von einem offiziellen Testcenter durchgeführt werden (Offizielles Zertifikat). Selbsttests können leider nicht akzeptiert werden. 
  • Die Nachweise werden nur in Kombination mit einem gültigen, Original-Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Reisepass) akzeptiert. 

 Checkliste 

mitzubringen sind: 

  • medizinischer Mund-/Nasenschutz (FFP2, OP-Maske) 
  • Impf- bzw. Genesenen-Nachweis – digital lesbar
    (außer der unter „*Ausnahmen von der Testpflicht“ aufgeführten Fälle 
  • Nachweis tagesaktueller, negativer Schnelltest von einem offiziellen Testzentrum
    (außer der unter „*Ausnahmen vom Impf-/Genesenennachweis“ aufgeführten Fälle) 
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Führerschein 
  • gültige Eintrittskarte