„3G*“-Regelung bei KASTELRUTHER SPATZEN am 29.10.2021

Die Veranstaltung mit den „Kastelruther Spatzen“ wird unter folgenden Modalitäten durchgeführt:
3G* Regelung (Änderungen vorbehalten):
  1. medizinischer Mund-/Nasenschutz am Sitzplatz und auf allen Wegen
  2. Nachweis: vollständige Impfung bzw. Genesung oder max. 24h alter Antigen-Schnelltest von offizieller Stelle (siehe Punkt 6.)
  3. keine Kapazitätsbeschränkung
  4. kein Mindestabstand zwischen Personen bzw. Gruppen
  5. Kontakdatenerfassungspflicht -> bitte Kontaktdaten-Formular unter folgenden Link herunterladen und ausgefüllt zur Veranstaltung mitbringen: https://www.poppconcerts.de/wp-content/uploads/2021/10/Erfassung-Kundendaten.pdf
  6. Die Regel lässt unter Warnstufe 1 bis zu 250 nicht-immunisierte Besucher:innen zu, sofern diese einen gültigen Negativtestnachweis (Antigen-Schnelltest von offizieller Stelle, nicht älter als 24h) erbringen können.
    Bei Erreichen von Warnstufe 2 bzw. 3 reduziert sich die Personenhöchstgrenze nicht-Immunisierter Personen auf 100 bzw. 50.
    1. Über diesen Personenkreis hinaus können ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.
    2. Sollten Sie nicht-immunisiert (d.h.: nicht geimpft oder genesen) sein und das Konzert besuchen wollen, bitten wir um Vorab-Registrierung beim Veranstalter Popp Betriebs GmbH unter der 0651-970550 oder per E-Mail an office@poppconcerts.de Benötigt werden folgende Angaben: Veranstaltung, Datum, Ort, Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer
      Bei Veranstaltungen mit Sitzplätzen zusätzlich: Block (Bereich), Reihe, Platz

Checkliste
mitzubringen sind:

  • Mund-/Nasenschutz (FFP2, OP-Maske)
  • Impf- bzw. Genesenen-Nachweis oder Antigen-Schnelltest von offizieller Stelle, nicht älter als 24h (siehe Punkt 6.)
  • Ausweispapiere
  • gültiges Ticket
  • Kontaktdaten-Formular (siehe Punkt 5.)
Aufgrund der erweiterten Kontrollen und zur Entzerrung der Besucherströme wurde der Einlass von 18:30 auf 18:00 Uhr vorverlegt!