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Vorverkaufsstellen

FAQ ...

Bürozeiten unseres Büros in Trier, Cläre-Prem-Straße 1, 54292 Trier

Montag – Freitag: 10:00 – 13:00 und 14:00 – 17:00 Uhr
Samstags, Sonntags, Feiertags geschlossen

Tel: +49 (0)651 – 970 550
Fax: +49 (0)651 – 970 5515
E-Mail: office(at)poppconcerts.de


Bürozeiten unseres Büros in Saarbrücken, Feldmannstr. 26, 66119 Saarbrücken

Montag – Freitag: 10:00 – 13:00 und 14:00 – 17:00 Uhr
Samstags, Sonntags, Feiertags geschlossen

Tel: +49(0)681 – 968 763 73
Fax: +49(0)681 – 970 345 18
E-Mail: office-sb(at)poppconcerts.de

Behinderte, die auf eine Begleitperson angewiesen sind, zahlen den vollen Preis, die Begleitperson hat freien Eintritt und benötigt keine Eintrittskarte. Bei bestuhlten Veranstaltungen ist die Begleitperson ebenfalls frei, hat aber keinen Anspruch auf einen Sitzplatz. Wir bemühen uns jedoch, der Begleitperson einen Sitzplatz in unmittelbarer Nähe zur Verfügung zu stellen.

Bei Gruppen ab 15 Personen ist unter Umständen eine Gruppenermäßigung möglich.
Bitte rufen Sie uns an unter 0651-970550 oder Fax 0651-97055-15, oder schickt uns eine Mail an tickets[at]poppconcerts.de.

Bei örtlicher oder terminlicher Verlegung von Veranstaltungen behalten die Tickets ihre Gültigkeit.

Nach einer ersatzlos abgesagten Veranstaltung können Karten bis eine Woche nach Konzerttermin zurückgeben werden.

Konzertkarten sind von der Rückgabe oder vom Umtausch ausgeschlossen.
Eine Zurücknahme ist nur bei Absage möglich.
Die Rücknahme kann auch hier NUR über die Vorverkaufsstelle erfolgen, bei der die Karten gekauft wurden.

Informieren Sie sich am Tag der Veranstaltung nochmals auf dieser Homepage, unseren Social Media-Seiten oder abonnieren unseren Newsletter am oberen Bildschirmrand. Eine weitere Möglichkeit ist, sich an die Vorverkaufsstelle zu wenden, bei der die Karten gekauft wurden.

Open-Air Konzerte finden auch bei schlechtem Wetter am angekündigten Veranstaltungsort statt. Bitte bringen Sie wetterfeste Kleidung mit, gerade bei bestuhlten Veranstaltungen wird Ihr Hintermann-/frau es Ihnen danken, wenn sie Ihm/Ihr nicht mit einem Schirm die Sicht versperren.

Bei Indoor-Veranstaltungen ist das Mitbringen eigener Getränke generell nicht gestattet. Beim Einlass wird eine Sicherheitskontrolle durchgeführt. Mitgebrachte Getränke müssen abgegeben werden und können beim Verlassen der Halle wieder abgeholt werden. Der Veranstalter übernimmt für diese Getränke allerdings keine Haftung.

Das Mitbringen von Tieren ist aufgrund haftungstechnischer Gründe und mit Rücksicht auf die Tiere untersagt.

Das Mitbringen von Profi-Kameraausrüstungen ist grundsätzlich untersagt. In Einzelfällen ist das Mitbringen von Pocket Kameras erlaubt. Das Einlasspersonal ist in solchen Fällen unterrichtet. Ton- und Video-Aufnahmegeräte sind aber in jedem Fall generell untersagt.

  • Jugendliche ab 16 Jahren können Veranstaltungen bis 24 Uhr ohne Erziehungsberechtigte/n besuchen.
    Ausnahme: es liegt eine Altersbeschränkung „ab 18 Jahren“ vor.
  • Jugendliche ab 14 Jahren haben nur in Begleitung eines/einer Erziehungsberechtigten oder eines/einer Erziehungsbeauftragten Zutritt.
    Der/die Erziehungsbeauftragte kann von den Erziehungsberechtigten mittels einer Erziehungsbeauftragung (sogenannter „Muttizettel“) die Aufsichtspflicht übernehmen.
    Wir haben hier einen „Muttizettel“ zum Download bereitgestellt: https://www.poppconcerts.de/wp-content/uploads/2022/02/Muttizettel.pdf
  • Kinder/Jugendliche unter 14 Jahren haben nur in Begleitung eines/einer Erziehungsberechtigten Zutritt. Eine Erziehungsbeauftragung mit „Muttizettel“ ist hier nicht möglich.Es gilt das Jugendschutzgesetz (JuSchG).
  • Falls nicht anders in der jeweiligen Veranstaltung kommuniziert, haben Kinder unter 6 Jahren keinen Zutritt zu unseren Veranstaltungen.

Für verloren gegangene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Wiedergefundene Gegenstände werden gesammelt und nach der Veranstaltung (sofern sich die Anschrift ermitteln lässt) zugesandt. In jedem Fall lohnt es sich, wenn etwas verloren gegangen ist, bei uns anzurufen (Tel. 0651-970550). Wiedergefundene Gegenstände können dann bei uns abgeholt werden oder sie werden zugesandt.

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