Grundsatz
Konzerte gelten in der Regel nicht als öffentliche Tanzveranstaltungen im Sinne des § 5 Jugendschutzgesetz (JuSchG). Deshalb greifen die dort festgelegten Alters- und Zeitgrenzen für Konzerte normalerweise nicht.
Unabhängig davon können Veranstalter und Kommunen jederzeit eigene Altersvorgaben, Auflagen oder Zutrittsbeschränkungen erlassen (§ 7 JuSchG – behördliche Auflagen).
Altersregelungen für Konzerte von Popp Concerts
Diese Regeln gelten soweit nicht anders in den Eventinformationen kommuniziert.
Kinder von 0–6 Jahren
Kein Zutritt zu Konzerten.
Diese Regel basiert auf dem Hausrecht des Veranstalters und dient dem Schutz des körperlichen und seelischen Wohls kleiner Kinder (Lautstärke, Gedränge, Sicherheitsrisiken).
Ausnahmen:
Nur bei explizit als Kinderveranstaltung ausgewiesenen Events. Details werden in der jeweiligen Eventankündigung kommuniziert.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
Ein Konzertbesuch ist nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder volljährigen Aufsichtsperson erlaubt.
Folgende Dokumente sind am Einlass mitzuführen.
In Begleitung einer erziehungsberechtigten Person:
- Ausweis der erziehungsberechtigten Person
- Ausweis des Jugendlichen bzw. Kindes
In Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson:
- Schriftliche Erziehungsbeauftragung („Muttizettel“)
- Kopie des Ausweises der sorgeberechtigten Person (Elternteil)
- Ausweis der erziehungsbeauftragten Person
- Ausweis des Jugendlichen bzw. Kindes
Ein offizieller Download der Erziehungsbeauftragung (Muttizettel) steht HIER bereit.
Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Konzerte ohne Begleitung besuchen.
Der Einlass erfolgt jedoch ausschließlich mit gültigem Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder anerkanntes Ausweisdokument).
Hinweise zu behördlichen Auflagen (§ 7 JuSchG)
Sollte für ein Konzert gemäß behördlicher Entscheidung eine Gefährdung für Kinder oder Jugendliche bestehen, können Kommunen zusätzliche Altersgrenzen, Zeitbeschränkungen oder Auflagen anordnen.
Diese werden – falls zutreffend – in den Eventinformationen gesondert kommuniziert.