FAQs zu Hygienekonzepten, Kontaktnachverfolgung und Ticketing während der Pandemielage

Welche Hygiene-Auflagen muss ich beachten? 

Zurzeit gelten für Veranstaltungen die allgemeinen Hygiene-Regeln AHA:  
– Abstand halten (derzeit 1,5 m) – innerhalb von Gruppen kann auf die Abstandsregelung verzichtet werden (Definition von “Gruppe” s. weiter unten) 
– Hygiene beachten (Niesen/Husten in die Armbeuge, regelmäßiges Waschen und Desinfizieren der Hände) 
– im Alltag Mund-Nasenschutz (OP-Maske, KN95, FFP2) tragen: Bei der Ankunft, am Einlass, am Auslass, sowie beim Verlassen des Platzes während der Veranstaltung. 

Mit wie vielen Leuten darf ich in einer Gruppe zusammensitzen? 

– Aktuell sind Gruppen von maximal 4 Personen aus 2 Haushalten erlaubt.  
– Derzeit berechtigten auch ein negativer Test oder eine vollständige Impfung NICHT zu einer Abweichung von dieser Regel.  

Ich bin bereits vollständig geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen. Gelten für mich die gleichen Regeln wie für andere Besucher*innen? 

– Grundsätzlich gelten die Vorgaben, die anhand der zum Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung geltenden Hygiene-Bestimmungen vom Veranstalter mit den Behörden vor Ort abgestimmt wurden. 
– Zum jetzigen Zeitpunkt müssen bei Veranstaltungen auch Geimpfte/Genesene die allgemeinen Hygiene-Regeln (Mund-Nasenschutz tragen, Abstände einhalten, Hygiene beachten) beachten. Auch die Regelung von Gruppen aus maximal 4 Personen aus 2 Haushalten gilt für Geimpfte/Genesene. 

Wie erfahre ich welche Regeln für die Veranstaltung gelten, die ich besuchen will? 

– Die konkreten Corona-Schutz-Verordnungen variieren von Bundesland zu Bundesland und auch innerhalb der Bundesländer teilweise monatlich. In jeder Stadt können darüber hinaus Regelungen getroffen werden, die organisatorisch bedingt, von den Möglichkeiten der jeweilig gültigen Corona-Schutz-Verordnung abweichen. Also bspw., dass eine Testpflicht auch für (vollständig) Geimpfte oder Genesene gilt. 
– Deshalb bitten wir euch ca. eine Woche vor dem geplanten Besuch eines Konzerts die jeweiligen FAQs eurer Stadt/Region genauestens zu lesen und bis dahin von Rückfragen bei uns abzusehen. 

Wie sorgt Popp Concerts dafür, dass die Veranstaltung sicher ist und ich mich nicht anstecke? 

– Im Interesse aller Beteiligten behalten wir uns vor,  Personen von der Veranstaltung auszuschließen die sichtbare Symptome einer Infektion zeigen, wie z.B. starke Schweißbildung und starker Husten gleichzeitig. 
– Der Einlass zum Konzert ist weiträumig gestaltet um die Einhaltung der Abstandsregeln zu gewährleisten. 
– Die sanitären Anlagen werden in kürzeren Intervallen als üblich gereinigt und desinfiziert. 
– Es stehen Desinfektionsmittel zum desinfizieren der Hände zur Verfügung. 
– Die Kontaktdaten und Plätze der Besucher*innen werden erfasst um im Falle eines Infektionsfalls eventuell betroffene Personen zu informieren.  

Warum muss ich bei der Ticketbestellung bzw. beim Einlass meine Kontaktdaten hinterlegen? 

– Für den Fall, dass zum Zeitpunkt Deines Besuchs eine Person krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig sein sollte, müssen wir laut Gesetzgeber die folgenden personenbezogenen Daten von Dir erheben: Name und Vorname, vollständige Anschrift und E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, Zeitraum des Aufenthalts bei der Veranstaltung, Reihen und Platznummer.   
– Diese Daten dienen der Kontaktnachverfolgung und der Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten durch die örtlichen Gesundheitsämter. 

Was passiert mit meinen Kontaktdaten? 

– Deine Daten werden ausschließlich zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und nicht für andere Zwecke wie beispielsweise Werbung verarbeitet und nach 4 Wochen gelöscht bzw. vernichtet. 
– Bei uns haben nur folgende interne Empfänger Zugriff auf Deine Daten: Geschäftsführung, Veranstaltungsleiter, Ticketingverantwortliche und deren Beauftragte oder Gehilfen.   
– Du bist nicht zur Angabe Deiner Daten verpflichtet, ohne Erfassung Deiner Kontaktdaten kann Dir jedoch kein Zutritt zur Veranstaltung gewährt werden.   
– Als von dieser Datenverarbeitung betroffene Person stehen Dir die Betroffenenrechte der DS-GVO zu, insbesondere hast Du ein Recht auf Auskunft über Deine Daten sowie auf deren Berichtigung, Löschung oder eine Einschränkung der Verarbeitung. Außerdem kannst Du Dich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz beschweren.   

Im Fall einer Konzertverschiebung – Was passiert mit meinen Tickets? 

– Es kann immer mal passieren, dass eine Show wegen Krankheiten oder anderen Einflüssen nicht stattfinden kann oder verschoben werden muss. 
– Generell behalten alle bereits gekauften Tickets für einen etwaigen Ersatztermin ihre Gültigkeit. 
– Sollte die Show in eine andere Location verlegt werden, behalten bereits gekaufte Tickets auch für den neuen Veranstaltungsort ihre Gültigkeit. 
– Sollte es dir nicht möglich sein an dem etwaigen Ersatztermin teilzunehmen, wende dich bitte an den jeweiligen Ticketanbieter bzw. die Vorverkaufsstelle bei der das Ticket gekauft wurde. 

Im Fall einer Konzertabsage – Was passiert mit meinen Tickets? 

– Wendet euch im Falle einer Absage eines Konzerts bitte an die Vorverkaufsstelle bzw. Ticketwebsite bei der Du das Ticket gekauft hast. 
– Im Falle einer Absage werden die Ticketkosten erstattet und Du bekommst Dein Geld zurück.