FAQ

Diese Auflistung gilt allgemein für alle unsere Shows.
Bei Großveranstaltungen und Open Airs gelten unter Umständen andere Regelungen, die wir auf unserer Website und unseren Social Media-Kanälen  kommunizieren.

Bitte habt Verständnis dafür, dass es keine Möglichkeit gibt, abgenommene Gegenstände am Eingang zu deponieren. Am besten, Ihr nehmt einfach von Anfang an nur das Notwendigste mit. Dies verkürzt auch die Wartezeiten für alle Besucher*innen bei den Taschenkontrollen, die sehr gründlich durchgeführt werden. Bitte respektiert die Anweisungen des Sicherheitspersonals und reist möglichst frühzeitig an. 

VERBOTENE GEGENSTÄNDE

Folgende Gegenstände sind bei unseren Veranstaltungen NICHT ERLAUBT:  

  • Feuerwerkskörper jeder Art inkl. Bengalische Fackeln, Wunderkerzen etc. 
  • Waffen, waffenähnliche, gefährliche & spitze Gegenstände   
  • Getränke jeglicher Art, sowie Glasflaschen und Dosen
  • Drogen jeglicher Art
  • Sprühfarbe & Gassprühdosen, Deo- und Haarspraydosen   
  • Größere Taschen oder Rucksäcke, Faustformel: größer als DIN A4 ist verboten  
  • Jegliche professionelle analoge oder digitale Ton- und/oder Bildaufnahmegeräte (wie z.B Digicam, Film- und Videokameras, IPads, Tablet-PCs, GoPro ́s etc.), sowie Selfie o. GoProSticks
  • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propaganda-Material  
ERLAUBTE GEGENSTÄNDE 

Folgende Gegenstände sind ERLAUBT: 

  • Kleinere Taschen, Rucksäcke oder Bauchtaschen – kleiner als DIN A4   
  • Kleinkameras und Fotohandys
  • Medizinisch notwendige Grundversorgungsbedarfe, wie z.B. Insulinspritzen etc.

Bürozeiten unseres Büros in Trier, Fort Worth-Platz  1, 54292 Trier

Montag – Freitag: 10:00 – 13:00 und 14:00 – 17:00 Uhr
Samstags, Sonntags, Feiertags geschlossen

Tel: +49 (0)651 – 970 550
Fax: +49 (0)651 – 970 5515
E-Mail: office(at)poppconcerts.de


Bürozeiten unseres Büros in Saarbrücken, Feldmannstr. 26, 66119 Saarbrücken

Montag – Freitag: 10:00 – 13:00 und 14:00 – 17:00 Uhr
Samstags, Sonntags, Feiertags geschlossen

Tel: +49(0)681 – 968 763 73
Fax: +49(0)681 – 970 345 18
E-Mail: office-sb(at)poppconcerts.de

Behinderte, die auf eine Begleitperson angewiesen sind, zahlen den vollen Preis, die Begleitperson hat freien Eintritt und benötigt keine Eintrittskarte.

Bei bestuhlten Veranstaltungen ist die Begleitperson ebenfalls frei, hat aber keinen Anspruch auf einen Sitzplatz. Wir bemühen uns jedoch, der Begleitperson einen Sitzplatz in unmittelbarer Nähe zur Verfügung zu stellen.

Hotline für Kartenanfragen für behinderte Besucher*innen/Rollstuhlfahrer*innen ist ab sofort: 0421 – 35 36 38 (Eventim).

Bei Veranstaltungen in der SWT Arena und Europahalle, Trier können Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ihre Tickets auch über deren Ticketshop kaufen. Infos hierzu unter https://swtarena-trier.de/vorverkaufsstellen-ticketcenter/

Bei Gruppen ab 15 Personen ist unter Umständen eine Gruppenermäßigung möglich.
Bitte rufen Sie uns an unter 0651-970550 oder Fax 0651-97055-15, oder schickt uns eine Mail an tickets[at]poppconcerts.de.

Bei örtlicher oder terminlicher Verlegung von Veranstaltungen behalten die Tickets ihre Gültigkeit.

Nach einer ersatzlos abgesagten Veranstaltung können Karten bis eine Woche nach Konzerttermin zurückgeben werden.

Konzertkarten sind von der Rückgabe oder vom Umtausch ausgeschlossen.
Eine Zurücknahme ist nur bei Absage möglich.
Die Rücknahme kann auch hier NUR über die Vorverkaufsstelle erfolgen, bei der die Karten gekauft wurden.

Informieren Sie sich am Tag der Veranstaltung nochmals auf dieser Homepage, unseren Social Media-Seiten oder abonnieren unseren Newsletter am oberen Bildschirmrand. Eine weitere Möglichkeit ist, sich an die Vorverkaufsstelle zu wenden, bei der die Karten gekauft wurden.

  • Open-Air Konzerte finden auch bei Regen am angekündigten Veranstaltungsort statt.
    • Bitte bringen Sie bei entsprechenden Wettervorhersagen wetterfeste Kleidung mit.
    • Das Mitbringen von Schirmen jeglicher Art ist bei unseren Veranstaltungen aus sicherheitstechnischen Gründen nicht erlaubt.
  • Bei Unwettervorhersagen: informieren Sie sich bitte auf unserer Website und unseren Social Media-Kanälen über das Stattfinden der Veranstaltung.
  • Bei unvorhergesehenen Unwetterlagen während einer Veranstaltung: befolgen Sie bitte die Anweisungen des Sicherheitspersonals vor Ort.

Bei Indoor-Veranstaltungen ist das Mitbringen eigener Getränke generell nicht gestattet. Beim Einlass wird eine Sicherheitskontrolle durchgeführt. Mitgebrachte Getränke müssen abgegeben werden und können beim Verlassen der Halle wieder abgeholt werden. Der Veranstalter übernimmt für diese Getränke allerdings keine Haftung.

Das Mitbringen von Tieren ist aufgrund haftungstechnischer Gründe und mit Rücksicht auf die Tiere untersagt.

Das Mitbringen von Profi-Kameraausrüstungen ist grundsätzlich untersagt. In Einzelfällen ist das Mitbringen von Pocket Kameras erlaubt. Das Einlasspersonal ist in solchen Fällen unterrichtet. Ton- und Video-Aufnahmegeräte sind aber in jedem Fall generell untersagt.

Grundsatz

Konzerte gelten in der Regel nicht als öffentliche Tanzveranstaltungen im Sinne des § 5 Jugendschutzgesetz (JuSchG). Deshalb greifen die dort festgelegten Alters- und Zeitgrenzen für Konzerte normalerweise nicht.

Unabhängig davon können Veranstalter und Kommunen jederzeit eigene Altersvorgaben, Auflagen oder Zutrittsbeschränkungen erlassen (§ 7 JuSchG – behördliche Auflagen).


Altersregelungen für Konzerte von Popp Concerts
Diese Regeln gelten soweit nicht anders in den Eventinformationen kommuniziert.

Kinder von 0–6 Jahren

Kein Zutritt zu Konzerten.

Diese Regel basiert auf dem Hausrecht des Veranstalters und dient dem Schutz des körperlichen und seelischen Wohls kleiner Kinder (Lautstärke, Gedränge, Sicherheitsrisiken).

Ausnahmen:
Nur bei explizit als Kinderveranstaltung ausgewiesenen Events. Details werden in der jeweiligen Eventankündigung kommuniziert.


Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

Ein Konzertbesuch ist nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder volljährigen Aufsichtsperson  erlaubt.

Folgende Dokumente sind am Einlass mitzuführen.

In Begleitung einer erziehungsberechtigten Person:

  1. Ausweis der erziehungsberechtigten Person
  2. Ausweis des Jugendlichen bzw. Kindes

In Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson:

  1. Schriftliche Erziehungsbeauftragung („Muttizettel“)
  2. Kopie des Ausweises der sorgeberechtigten Person (Elternteil)
  3. Ausweis der erziehungsbeauftragten Person
  4. Ausweis des Jugendlichen bzw. Kindes

Ein offizieller Download der Erziehungsbeauftragung (Muttizettel) steht HIER bereit.


Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Konzerte ohne Begleitung besuchen.
Der Einlass erfolgt jedoch ausschließlich mit gültigem Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder anerkanntes Ausweisdokument).


Hinweise zu behördlichen Auflagen (§ 7 JuSchG)

Sollte für ein Konzert gemäß behördlicher Entscheidung eine Gefährdung für Kinder oder Jugendliche bestehen, können Kommunen zusätzliche Altersgrenzen, Zeitbeschränkungen oder Auflagen anordnen.
Diese werden – falls zutreffend – in den Eventinformationen gesondert kommuniziert.

Für verloren gegangene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Wiedergefundene Gegenstände werden gesammelt und nach der Veranstaltung (sofern sich die Anschrift ermitteln lässt) zugesandt. In jedem Fall lohnt es sich, wenn etwas verloren gegangen ist, bei uns anzurufen (Tel. 0651-970550). Wiedergefundene Gegenstände können dann bei uns abgeholt werden oder sie werden zugesandt.