Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE)“ vom 15. Mai 2020 sieht für Veranstaltungen die aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt oder verlegt werden mussten eine Gutscheinregelung vor. Popp Concerts möchte seinen Kund*innen zumindest für ersatzlos abgesagte Veranstaltungen eine Erstattung des Ticketwerts … Corona-Pandemie: Hinweise zu Veranstaltungsverlegungen oder -absagen, Ticketrückgaben und Gutscheinen weiterlesen
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